Benjamin Petri
Patentanwalt
Ich habe täglich mit Innovationen zu tun. Zukunftsfähig bleibt nur der, der sich kreativ auf Veränderungen einstellen kann. Ingersheim soll für mich und meine Kinder ein lebenswerter Ort bleiben. Daher trete ich an, um unsere Zukunft kreativ und innovativ mitzugestalten.
Martina Spahlinger
in 2019 für die MiT Gruppe in den Gemeinderat gewählt
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Robert Eggert
Peter Eggert
Tanja Zimmermann
Rechtsanwaltsfachangestellte
Seit nunmehr 20 Jahren lebe ich in Ingersheim und mir sind die Wiesen, Wälder und Weinberge der Umgebung ans Herz gewachsen. Ich möchte mich daher für den Natur- und Landschaftsschutz einsetzen, so dass auch weitere Generationen vom Naherholungswert unserer unmittelbaren Umgebung profitieren können.
Bernard Savel
Dipl.-Ing.
Von mir als Bauingenieur wird erwartet, dass ich über den Tellerrand hinausschaue und auch ein paar Schritte im Voraus denke.
Zusammenhänge zu erkennen und möglichen Folgen frühzeitig entgegenzuwirken kann Kosten einsparen und dabei helfen, dass
Ingersheim finanziell handlungsfähig bleibt.
Ich schätze es sehr in einer Gemeinschaft zu leben, in der man sich noch gegenseitig auf der Straße in die Augen schaut und freundlich grüßt.
Daher möchte ich mich im Gemeinderat einbringen, um den Charakter von Ingersheim zu bewahren und zu optimieren. Eine besonnene Ortsentwicklung sind mir daher sehr wichtig und bei der Verkehrsführung sehe ich noch Potential die Lärm- und Abgasbelastung für die Anwohner weiter zu reduzieren.
Helmut Glaser
selbstständiger Datenschutzberater
Seit 1983 wohne ich in Ingersheim und habe in diesen 36 Jahren den Ort schätzen und lieben gelernt. Die Kinder konnten in ländlicher und sicherer Umgebung aufwachsen und ich vertrete die Meinung, dass der grundsätzliche Charakter der Gemeinde erhalten bleiben muss und nicht durch übermäßigen - und derzeit unnötigen - Flächenverbrauch zerstört werden darf. Besonders am Herzen liegen mir zusätzlich die Themen "Sicherheit" und "Umwelt".
Unser Team für die Gemeinderatswahl 2024
MiT ist eine nichtmitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung nach § 9 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz, die ohne jede Rechtsform und Organisation in der Regel vor Kommunalwahlen in Form von sogenannten "Versammlung wahlberechtiger Anhänger" der Vereinigung in Erscheinung tritt.